Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frau Peinemann
Frau Peinemann ist als Firma im Sinne der §§652 ff BGB gegen Provision tätig. Diese Geschäftsbedingungen gelten für schriftliche Maklerverträge zwischen Makler und Kunden bei Kauf-, Miet- und solchen Verträgen über den Verkauf einer Immobilie. Der Maklervertrag – Hauptvertrag -kommt schriftlich nach Erteilung des Auftrages zum Kauf, Verkauf und Vermietung einer Immobilie zustande. Der Kunde ist in der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, Dritte mit der Vermittlung für das betreffende Immobilienobjekt zu beauftragen. Der Provisionsanspruch besteht ebenso, wenn der Abschluss des Hauptvertrages teilweise durch Ehegatten, nahe Verwandte oder Personen erfolgt, die dem Auftraggeber rechtlich und privat nahestehen. Angebote und Informationen von Interessenten sind der Firma ebenso mitzuteilen.
Die Vertragslaufzeit ist individuell im Vermittlungsauftrag zwischen Auftraggeber und Makler geregelt; üblich sind 6 Monate. Kündigungen sind schriftlich 14 Tage vor Fristablauf mitzuteilen; ansonsten verlängert sich die Frist in diesem Fall um einen weiteren Monat. Werden Vertragslaufzeiten vorläufig unterbrochen bleibt der Provisionsanspruch weiterhin bestehen, sofern es innerhalb eines Jahres zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt.
Sofern ein Verkauf-, Kauf- oder Mietvertrag durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers geschlossen wird entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Dieser beträgt bei Vermittlung von Mietverträgen einen Betrag in Höhe von 2 Kaltmieten plus geltender Mehrwertsteuer vom Vermieter; bei Vermittlung von Wohnimmobilien-Kauf je 3 % der Kaufsumme plus geltender Mehrwertsteuer von Käufer und Besteller (Verkäufer oder hierzu Bevollmächtigten). Änderungen hierzu sind möglich und bedürfen der Schriftform. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler haftet nicht für unrichtige oder nicht vollständige Angaben des Auftraggebers, sondern richtet sich nach den dessen Angaben und Auskünften. Unser Angebot ist vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Makler sind ausgeschlossen und gelten nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten.
Ansprüche von Seiten der Kunden verjähren gegenüber Frau Peinemann nach 3 Jahren oder es sei im Einzelfall eine gesetzlich kürzere.
Frau Peinemann ist gem. Geldwäschegesetz, GWG, verpflichtet, die Identität der Auftraggeber und Kunden bei Abschluss von Verträgen durch entsprechende Ausweise festzustellen.
Frau Peinemann ist nicht bereit und verpflichtet, an einer Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Gerichtsstand ist Hannover.